Prozess Kartenausgabe
Es werden KEINE persönlichen Kartenausgaben im Jugendraum mehr durchgeführt.
Wir haben unser Procedere dahingehend geändert, dass wir die Erlaubnis-Scheine von Januar bis März,
nach Überweisung des Beitrags und
der nicht abgeleisteten Arbeitsstunden*, per Post an unsere Mitglieder verschicken
werden.
Versanddatum ist jeweils der 1. Freitag im Monat !
Wenn Ihr Euch zu Arbeitsdiensten angemeldet hattet, die aber aufgrund der allgemein geltenden Maßnahmen abgesagt werden mussten, werden diese Arbeitsstunden als abgeleistet betrachtet und müssen nicht bezahlt werden!
Bitte prüft, ob Ihr Eure Wohnadresse bei einem Umzug auch aktualisiert an uns gemeldet habt.
Bitte überweist den für Euch geltenden Jahresbeitrag incl. der nicht geleisteten Arbeitsstunden
auf unser Konto
Kreissparkasse Tübingen,
DE87 6415 0020 0001 0659 65
Verwendungszweck: Name, Vorname und für was die Einzelbeträge sind
Bezüglich der Arbeitsstunden appellieren wir an Euch, dass Ihr die Arbeitsstunden, die nicht abgeleistet wurden, bezahlt.
Erst nach vollständigen Zahlungseingang werden Euch die Jahreskarten ab dem 21.12. zugesendet.
Den alten Erlaubnisschein bitten wir an die u.g. Adresse zurückzusenden oder wenn Ihr eh mal in Kirchentellinsfurt seid, diesen im Fischerheim in den Briefkasten zu werfen.
Bitte schaut regelmäßig auf unsere Homepage www.fk-kfurt.de , um alle Informationen zu Terminen rund um unseren Verein zu erfahren.
* Jedes aktive Mitglied hat pro Jahr 10 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten.
Neumitglieder in den ersten 3 Jahren jeweils 15 Stunden.
Rentner und Mitglieder mit Schwerbehindertenstatus (Vorlage/Kopie Nachweis) sind vom Arbeitsdienst befreit.